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Ortsgruppen

Juli 2019


17. Juli 2019

Artenschutzpaket des Bayerischen Landtags

Volksbegehren Artenvielfalt – Beschluss Bayerischer Landtag 17.07.19 

BUND Naturschutz sieht im Artenschutzpaket Aufbruch für die Rettung der Artenvielfalt in Bayern BN fordert Umsetzung ein und wird dies vor Ort begleiten.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Mehrheit des Bayerischen Landtags den Willen der Bevölkerung für mehr Artenschutz verstanden hat und dies sogar mit einem weiteren Gesetz ergänzt hat“, freut sich Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).

Das erfolgreichste Volksbegehren in Bayern, die weitgehend konstruktiven Diskussionen in den Facharbeitsgruppen und am Runden Tisch sowie die vielen vor Ort entstandenen Initiativen, sind ein starkes Hoffnungszeichen und ein gemeinsamer Aufbruch für die Rettung der bedrohten Artenvielfalt in Bayern, dem noch viele weitere Schritte folgen müssen.

„Dass im Landkreis Hof 13,9%  und in der Stadt Hof 10,5% der Bevölkerung für das Volksbegehren gestimmt haben, ist ein klarer Auftrag an die Politik und die Gemeinden, die gesetzlichen Verbesserungen nun auf allen Ebenen mit Leben zu erfüllen,“ sagt Ulrich Scharfenberg, Vorsitzender der Kreisgruppe Hof. „Für eine echte Trendwende im Naturschutz benötigen wir mehr Flächenschutz und Schutz der Natur vor Zerstörung, das heißt u.a. den Verzicht auf die Ortsumfahrungen Oberkotzau und Leimitz“.  Der BN Hof wird mit seinen Ortsgruppen die Umsetzung des Artenschutzpaketes konkret vor Ort begleiten und die nötigen Maßnahmen einfordern.

Unabhängig von den Gesetzen, die im Landtag beschlossen werden, sind für den BN auch grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen wichtig: „Viele Landwirte sind bereit für mehr Naturschutz, aber sie brauchen die richtigen Rahmenbedingungen“, so Mergner. „Wir erwarten daher von der Staatsregierung nun auch, dass sie aktiv an einer Ökologisierung der EU-Agrarpolitik arbeitet.“

Auch die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung: „Hier brauchen wir als wichtigen Rahmen eine gesetzliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf 5 ha/ Tag. Neubauten auf den grünen Wiese wie das Grüne Zentrum in Münchberg oder der Neubau eines großen Autohauses in Hof sind absolut kontraproduktiv“, so Scharfenberg.

“Ebenfalls die im  Landkreis Hof geplanten Frankenwaldbrücken mit der Überquerung und damit einhergehenden Beeinträchtigung – wenn nicht sogar Zerstörung – des größten im Landkreis liegenden Naturschutzgebietes im Höllental tragen nicht zur Rettung der Artenvielfalt bei, sondern bewirken genau das Gegenteil. Auch der gescheiterte Antrag auf ein Glyphosat Verbot auf verpachteten Landkreisflächen war ein falsches Signal. Hier erwarten wir ein klares Umdenken “, ergänzt Ulrich Scharfenberg.

Ein bitterer Wermutstropfen ist der Beschluss von CSU und FW zur Biotopkartierung: dieser Zusatzbeschluss erschwert künftig die Biotopkartierung, die eine zentrale Fach-Grundlage des Naturschutzes ist.